Plagiatsoftwares werden gerne von Universitäten, Schulen, Verlagen und Textagenturen genutzt. Jedoch können solche Softwares überhaupt verhindern, dass sich Plagiatsaffären wie die um Guttenberg wiederholen? Mit dieser Frage beschäftigt sich dieser Beitrag.
Im Rahmen dessen lernen Sie häufigsten Plagiatsarten kennen und erfahren, welche davon eine Plagiatssoftware zuverlässig entlarven kann.
Komplettplagiat
Bei einem Komplettplagiat (Text- oder Vollplagiat) handelt es sich um einen Text, der gänzlich oder Absatzweise aus einer oder mehreren Quellen 1:1 kopiert wurde, ohne dass dabei die Originalquelle genannt wurde.
Vollplagiate können problemlos von Plagiatssoftwares entdeckt werden. Da in solchen Fällen meistens viele und populäre Quellen genutzt werden, die die Softwares in den Datenbanken haben, stellt das keine große Herausforderung dar.
Satzteilplagiat
Beim Satzteilplagiat (auch Halbsatzflickerei) werden ganze Satzteile 1:1 übernommen und die restlichen Satzteile überarbeitet oder durch Synonyme ersetzt.
Ob eine Plagiatssoftware ein Satzteilplagiat erkennt, hängt von der „Professionalität“ des Plagiators ab. I. d. R. werden wenige Quellen genutzt und aus der jeweiligen Quelle werden viele Seiten auf diese Art und Weise plagiiert. In solchen Fällen kann die Plagiatssoftware auch problemlos solche Plagiate aufdecken. Werden hingegen viele Quellen genutzt und wird aus jeder Quelle nur jeweils 1 Satz auf diese Art und Weise plagiiert und das nur Stellenweise über den ganzen Text verteilt, erkennt die Software die Stellen, allerdings wird der Prüfer bei der manuellen Sichtung, darin kein Problem sehen.
Zitatsplagiat
Bei einem Zitatsplagiat (auch Alibi-Fußnoten) werden Zitate zusammengestellt und kommentiert. Dabei gibt der Autor nicht an, dass die Zusammenstellung der Zitate und die Kommentare aus einer Quelle übernommen wurden.
Diese Plagiatsart kann sogar bei einer starken Überarbeitung problemlos aufgedeckt werden. Wenn mehrere ausgewählte Zitate kommentiert werden, findet die Software die Konstellation wieder und es bedarf nur einer manuellen Sichtung der Kommentare, um festzustellen, dass es sich um ein Zitatsplagiat handelt.
Strukturplagiat
Das Strukturplagiat ist ein Text mit einem plagiierten Aufbau. Dabei können Teile oder gleich die ganze Gliederung übernommen werden. Dabei ist es zweitrangig, ob es sich um eine wortwörtliche oder paraphrasiert Übernahme handelt.
Ob ein Strukturplagiat entdeckt wird, hängt in erster Linie davon ab, wie stark die Gliederung paraphrasiert wurde. Bei einer vollständigen Paraphrasierung kann eine Plagiatssoftware das Plagiat übersehen. Ansonsten wird auch diese Plagiatsart entlarvt.
Selbstplagiat
Von einem Selbstplagiat (auch Autoplagiat, Eigenplagiat) ist die Rede, wenn der Verfasser auf ein anderes Werk von ihm zurückgreift, ohne dabei die Quelle zu nennen. Obwohl es der gleiche Verfasser ist und er keine fremden Gedankengänge darlegt, muss er die Quelle angeben.
Auch diese Plagiatsarten lassen sich schnell mit einer Plagiatssoftware aufdecken, da es sich meistens um ein 1:1 übernommenes oder leicht paraphrasiertes Zitat handelt.
Übersetzungsplagiat
Beim Übersetzungsplagiat werden ein ganzer Text, Absätze, Sätze oder Satzteile übersetzt, ohne dass dabei die Originalquelle angegeben wird.
Bei den Übersetzungsplagiaten scheitert jede Plagiatssoftware. Bis dato ist es noch keiner Software gelungen, eine entsprechende Lösung zu entwickeln, die solche Plagiate aufdeckt. Die Übersetzungsplagiate können nur bei einer manuellen Prüfung entdeckt werden. Dabei muss der Prüfer die Originalquelle sehr gut kennen, um diese zu finden.
Fazit
Die meisten Plagiatsarten lassen sich problemlos mit der Software aufdecken. Bei einigen Plagiaten bedarf es noch einer manuellen Prüfung, um das Plagiat endgültig aufzudecken. Nur bei Übersetzungsplagiaten, bei denen keine internationalen Bezeichnungen genutzt werden, ist eine Plagiatsprüfung unzuverlässig.
Gastautor

Piotr Snuszka bietet als CEO der BAS Business And Science GmbH Universitäten, Verlagen und Studenten Plagiatsprüfungen an und setzt sich für den Schutz der Urheberrechte ein.
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